HERZLICH WILLKOMMEN bei
Wohnungsübergaben -See Gaster Linth und
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- Wohnungsübergaben
- Hausübergaben
- Wohnungsvermittlung für Mieter und Vemieter
- Hotel- und Restaurantübergaben
- Telefonische und schriftliche Beratung
- "rund um den Tisch" vor Übergaben bei Hotels und Restaurant`s sehr empfehlenswert.
Haftung Meinerseits:
Betrifft Vermieter und Mieter.
Ich kann nur sehen, was ich zur Übergabezeit sehe. Ich übernehme keine Haftung, wenn Sie zu einer anderen Tageszeit mehr sehen als bei der Übergabe.
Wählen Sie darum die Zeit gut aus. Sie kennen Ihre Immobilie am besten und wissen wann die beste Tageszeit für eine Übergabe ist. Ich erwähne nach den Abnahmen, dass für versteckte Mängel eine Dreitagesmängelrüge gilt, die eingeschrieben versendet werden muss.
Drei wichtige Mietregeln für MieterInnen:
Sorgaltspflicht ! Sie behandeln Ihre Mietsache so, wie wenn es Ihre Eigene wäre.
Meldepflicht! Wenn etwas defekt ist, stinkt, rinnt usw. sind Sie meldepflichtig an Ihren VerimieterIn.
Kleiner Unterhalt! Alles was bis zu 150.00 CHF kostet und kein Aufgebot einer Firma benötigt, muss der/die Mietende selber ersetzen und bezahlen.
Drei wichtige Mietregeln für VermieterInnen:
Sorgfaltspflicht!: Halten Sie Sorge zu Ihren Mieter, strecken Sie Ihre Hand aus, wenn Sie benötigt wird.
Meldepflicht!: Wenn Sie etwas in Ihrer Immobilie machen möchten, müssen sie es bis zu 48 Stunden vorher anmelden.
Kleiner Unterhalt!: Halten Sie sich an die Regeln. Sobald eine Firma beauftragt werden muss, ist es kein kleiner Unterhalt mehr.